Palliativmediziner sind einer vergleichsweise niedrigen, aber nicht zu unterschätzenden Regressgefahr ausgesetzt. Besondere Risiken entstehen durch die Verordnung teurer Schmerzmedikamente und durch die intensive Patientenkommunikation am Lebensende.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Regresse in der Palliativmedizin entstehen häufig durch Über- oder Unterbudgetierung bei Schmerzmedikamenten
  • Die Verordnung von Betäubungsmitteln nach BtMVV unterliegt strengen Regeln und wird durch die KV geprüft
  • Haftungsrisiken aus dem Behandlungsverhältnis sind in der Regel gering, da schwer kranke Patienten keine Heilung, sondern Linderung erwarten

Ausführliche Antwort

In der Palliativmedizin liegt das Regressrisiko vor allem im Bereich der Arzneimittelverordnung. Starke Schmerzmedikamente wie Opioide sind in der Palliativversorgung unverzichtbar, können aber, wenn sie nicht sorgfältig dokumentiert und begründet werden, zu Prüfverfahren durch die Krankenkassen führen. Palliativmediziner sollten daher jede Verordnung mit einer klaren medizinischen Begründung in der Patientenakte belegen.

Die gesetzliche Grundlage für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist §37b SGB V. Ärzte, die im Rahmen von SAPV-Teams tätig sind, rechnen über entsprechende Verträge mit den Krankenkassen ab. Regresse in diesem Bereich sind bisher selten, aber das Prüfverfahren wird mit zunehmender Bedeutung der SAPV intensiver.

Haftungsrechtliche Risiken entstehen in der Palliativmedizin vor allem bei unzureichender Aufklärung über den Einsatz lebensverkürzender Maßnahmen oder bei Fehlern in der Opioidtherapie. Eine sorgfältige Dokumentation aller Aufklärungsgespräche und Behandlungsentscheidungen ist unerlässlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Palliativmediziner sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung auf den Bereich der palliativen und terminalen Sedierung prüfen. Ärzteversichert berät Palliativmediziner zu einem passgenauen Versicherungsschutz für ihr spezifisches Tätigkeitsprofil.

Quellen und weiterführende Informationen

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