Psychiater stehen vor einer vergleichsweise moderaten, aber wachsenden Regress-Gefahr. Fehler in der Medikation, unzureichende Dokumentation von Suizidalität und mangelhafte Aufklärung sind die häufigsten Auslöser für Haftungsansprüche. Kassenärztliche Vereinigungen prüfen zudem die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen, besonders bei Psychopharmaka-Budgets.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Regress-Risiken in der Psychiatrie betreffen vor allem Verschreibungen, Dokumentationsmängel und Aufklärungsfehler
  • KV-Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungen können mehrere tausend Euro betragen
  • Eine gute Berufshaftpflicht und sorgfältige Dokumentation reduzieren das finanzielle Risiko erheblich

Ausführliche Antwort

In der Psychiatrie entstehen Regressforderungen häufig aus zwei Quellen: Zum einen aus zivilrechtlichen Schadenersatzklagen von Patienten oder deren Angehörigen, etwa nach Suiziden mit mangelhafter Gefährdungsdokumentation. Zum anderen aus KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen, bei denen Verordnungskosten über dem Fachgruppendurchschnitt automatisch eine Prüfung auslösen. Bei Überschreitungen von mehr als 25 Prozent drohen Regresse, die im Einzelfall 5.000 bis über 50.000 Euro erreichen können.

Psychiatrische Diagnosen sind komplex und schwer standardisierbar. Gerade bei off-label-Einsatz von Medikamenten oder experimentellen Therapieansätzen müssen Psychiater eine lückenlose Dokumentation führen. Laut Bundesärztekammer sind unvollständige oder nicht nachvollziehbare Krankenakten in rund 40 Prozent aller Schlichtungsverfahren ein wesentliches Problem. Regelmäßige Fortbildungen zur korrekten GOÄ- und EBM-Abrechnung helfen, wirtschaftliche Regresse zu vermeiden.

Niedergelassene Psychiater sollten außerdem die Budgetentwicklung ihrer Praxis monatlich mit der KV abgleichen und bei absehbaren Überschreitungen frühzeitig das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung suchen. Eine vorausschauende Praxissteuerung schützt vor bösen Überraschungen.

Worauf Psychiater besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, ihre Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Ansprüche wegen psychischer Schäden oder Suiziden schnell im sechsstelligen Bereich liegen können. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden ist branchenüblich. Zudem sollten alle Aufklärungsgespräche und Behandlungsentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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