Radiologen sind einer erhöhten Regressgefahr ausgesetzt, da Befundungsfehler oder verspätete Diagnosen teils zu erheblichen Patientenschäden führen können. Die Gefahr besteht sowohl bei niedergelassenen Radiologen im Rahmen der Kassenärztlichen Versorgung als auch bei Klinikradiologen. Fehler bei Mammographie-Screening, CT- oder MRT-Befunden gehören zu den häufigsten Streitpunkten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Befundungsfehler (übersehene Befunde, verspätete Diagnosen) sind die häufigste Regressursache in der Radiologie
  • KV-Regresse betreffen meist Verordnungsmengen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Haftungsansprüche können Millionenbeträge erreichen, besonders bei Krebsfehlerdiagnosen

Ausführliche Antwort

In der Radiologie unterscheidet man zwischen zwei Arten von Regressrisiken: dem zivilrechtlichen Haftungsregress bei Behandlungsfehlern sowie dem sozialrechtlichen KV-Regress bei Wirtschaftlichkeitsverstößen. Befundungsfehler, also das Übersehen eines Tumors oder einer Fraktur, können zu Schadensersatzklagen führen, bei denen Gerichte regelmäßig Schmerzensgeld und Ersatz von Folgekosten zusprechen. Laut Gutachterkommissionen der Bundesärztekammer zählt die Radiologie zu den Fachgebieten mit mittlerem bis hohem Haftungsrisiko.

Beim KV-Regress müssen Radiologen darauf achten, dass Anforderungen an Röntgen- und MRT-Leistungen gemäß Strahlenschutzrecht und EBM-Vorgaben begründet sind. Fehlende Überweisungsgrundlagen oder zu häufige Wiederholungsuntersuchungen können Wirtschaftlichkeitsprüfungen auslösen. Für Mammographie-Screeningärzte gelten besonders strenge Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen gemäß Krebsfrüherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Berufshaftpflichtversicherung für Radiologen sollte daher eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pro Schadenfall umfassen, besser 5 Millionen Euro, um auch Mehrfachschäden abzudecken. Die Deckung muss auf radiologische Diagnostik inklusive Interventionen abgestimmt sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Radiologen sollten ihre Berufshaftpflicht regelmäßig auf die versicherten Leistungsbereiche prüfen, besonders wenn interventionelle Eingriffe wie CT-gesteuerte Biopsien oder Drainagen zum Spektrum gehören. Ärzteversichert unterstützt Radiologen bei der Auswahl einer Berufshaftpflicht mit passgenauen Deckungsumfängen und hilft, Versicherungslücken zu identifizieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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