Zahnärzte sind einer erheblichen Regressgefahr ausgesetzt: Behandlungsfehler bei Kronen, Implantaten oder Wurzelbehandlungen können zu Schadensersatzforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich führen. Eine solide Berufshaftpflicht ist für alle Zahnärzte unverzichtbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zahnärzte zählen laut GDV-Statistik zu den Facharztgruppen mit den meisten Haftpflichtschäden
  • Implantatversorgungen und Zahnersatz sind die häufigsten Klagsfelder
  • Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens (§ 195 BGB)

Ausführliche Antwort

Die Regressgefahr für Zahnärzte ist real und wächst. Laut Schlichtungsstellenberichten der Bundeszahnärztekammer werden jährlich mehrere Tausend Beschwerden wegen Behandlungsfehlern eingelegt. Die häufigsten Klagsfelder sind: unzureichende Aufklärung über Risiken bei Implantaten, fehlerhafte Wurzelkanalbehandlungen, Nervschäden bei Extraktionen und Fehler bei der Versorgung mit Zahnersatz. Bei Implantaten kann ein einziger Behandlungsfehler Schäden von 10.000 bis 50.000 Euro verursachen, weil Folgebehandlungen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall des Patienten geltend gemacht werden.

Für GKV-Patienten können Kassen zusätzlich Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressforderungen stellen, wenn die Versorgung nicht leitliniengerecht war. Privatärztlich tätige Zahnärzte haften ausschließlich nach BGB und GOZ, was weniger Regulierung, aber höhere zivilrechtliche Haftungsrisiken bedeutet.

Schutzmaßnahmen: standardisierte Aufklärungsformulare mit Unterschrift des Patienten, vollständige digitale Befunddokumentation, Fotodokumentation vor und nach Eingriffen und regelmäßige Fortbildungen nach den Vorgaben der Bundeszahnärztekammer.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Zahnärzte mit Implantatschwerpunkt sollten ihre Berufshaftpflicht-Versicherungssumme auf mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall ausrichten. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflicht-Tarife für Zahnärzte und zeigt auf, welche Anbieter auch implantologische Spezialrisiken vollständig abdecken.

Quellen und weiterführende Informationen

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