Die ärztliche Schweigepflicht ist eine der grundlegendsten Berufspflichten und gleichzeitig ein versicherungsrechtlich relevantes Thema. Verstöße gegen die Schweigepflicht können zu Schadensersatzansprüchen führen, die über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Beiträge hängen von Fachgebiet und gewählter Deckungssumme ab.

Hintergrund

Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 203 StGB strafrechtlich geschützt und in der Berufsordnung der Bundesärztekammer verankert. Verstöße können zu strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen. Zusätzlich sind seit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erhebliche Bußgelder bei Datenpannen möglich. Berufshaftpflichtversicherungen decken in der Regel auch Schäden aus versehentlichen Schweigepflichtverletzungen ab. Praxen können darüber hinaus eine Cyber-Versicherung abschließen, die speziell Datenpannen und DSGVO-Bußgelder absichert.

Praktische Hinweise für Ärzte

Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Schäden aus Schweigepflichtverletzungen abdeckt. Ergänzen Sie Ihren Schutz durch eine Cyber-Versicherung, da digitale Datenpannen zunehmend häufiger auftreten. Schulen Sie Ihr Praxisteam regelmäßig zu Datenschutz und Schweigepflicht. Prüfen Sie Ihre DSGVO-Dokumentation.

Ärzteversichert berät Ärzte zu Berufshaftpflicht- und Cyber-Versicherungen, die auch Risiken aus Schweigepflichtverletzungen und Datenpannen umfassen.

Quellen

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