Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet Ärzte zu einer Reihe von Maßnahmen, die mit finanziellen Beiträgen verbunden sind. Kammerbeiträge, Pflichtversicherungen und Fortbildungsgebühren sind Teil dieser Verpflichtungen. Wer die Kosten kennt, kann besser planen.
Hintergrund
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der zuständigen Landesärztekammer und zahlt einkommensabhängige Mitgliedsbeiträge, die je nach Kammer und Einkommensniveau zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro jährlich betragen können. Die Berufsordnung verpflichtet Ärzte zur Berufshaftpflichtversicherung, deren Mindestdeckungssummen je nach Fachgebiet und Tätigkeit unterschiedlich sind. Fortbildungspflichten können mit Kursgebühren verbunden sein. Für Niedergelassene kommen Beiträge zur Kassenärztlichen Vereinigung hinzu.
Praktische Hinweise für Ärzte
Informieren Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer über die aktuellen Mitgliedsbeitragssätze. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen der Berufsordnung erfüllt. Planen Sie Fortbildungskosten in Ihrer jährlichen Budgetplanung ein. Nutzen Sie steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Berufsverbandsbeiträge und Fortbildungskosten.
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Quellen
- Bundesärztekammer: Berufsordnung
- KBV: Beiträge zur Kassenärztlichen Vereinigung
- GDV: Ärztliche Berufshaftpflicht Mindestdeckung
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