Niedergelassene Vertragsärzte sind verpflichtet, in jedem Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachzuweisen. Die damit verbundenen Kosten für Kursgebühren, Reisen und Unterlagen variieren erheblich, können aber durch steuerliche Abzüge gemindert werden.
Hintergrund
Die Fortbildungspflicht ist in § 95d SGB V für Vertragsärzte gesetzlich verankert und wird durch die Landesärztekammern überwacht. Die 250 CME-Punkte können durch Präsenzveranstaltungen, Online-Kurse und Fachzeitschriften-basierte Fortbildungen erworben werden. Online-Fortbildungen sind oft kostenlos oder günstig. Präsenzveranstaltungen wie Fachkongresse kosten Teilnahmegebühren von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro. Reisekosten, Übernachtungen und Verdienstausfall bei Praxisschließung sind weitere Kostenpositionen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nutzen Sie kostenlose Online-Fortbildungsangebote, um günstig CME-Punkte zu sammeln. Planen Sie kostenpflichtige Präsenzveranstaltungen frühzeitig und buchen Sie Frühbucherrabatte. Setzen Sie Fortbildungskosten als Betriebsausgaben steuerlich ab. Dokumentieren Sie alle erworbenen CME-Punkte lückenlos auf Ihrem Fortbildungskonto bei der Ärztekammer.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei krankheitsbedingtem Ausfall der Fortbildungstätigkeit greifen, sowie zu einer umfassenden finanziellen Absicherung.
Quellen
- Bundesärztekammer: Fortbildungspflicht und CME
- KBV: Fortbildungspflicht nach §95d SGB V
- Bundesministerium der Justiz: SGB V §95d
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