Die Weiterbildungsordnung für Ärzte ist eine Satzungsregelung der Ärztekammern, die die Anforderungen für den Erwerb von Facharzttiteln und Zusatzbezeichnungen regelt. Sie ist keine Versicherung oder beitragspflichtige Organisation, sondern ein Regelwerk.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Weiterbildungsordnung selbst verursacht keine direkten Beiträge, aber die Prüfungsgebühren für Facharztprüfungen liegen je nach Kammer bei 200 bis 600 Euro
  • Die Kammerbeiträge, die indirekt die Weiterbildungsüberwachung finanzieren, sind einkommensabhängig gestaffelt
  • Fortbildungskosten für Pflicht-CME-Punkte können 500 bis 3.000 Euro jährlich betragen

Ausführliche Antwort

Die Weiterbildungsordnung regelt, welche Zeiten, Inhalte und Nachweise für die Erlangung eines Facharzttitels erforderlich sind. Direkte Beiträge zur Weiterbildungsordnung gibt es nicht. Was Ärzten in der Weiterbildungszeit jedoch anfällt, sind Kammerbeiträge, die indirekt die Verwaltung der Weiterbildung finanzieren. Assistenzärzte zahlen je nach Bundesland und Einkommen zwischen 100 und 300 Euro jährlich.

Für die Anerkennung als Facharzt ist eine Prüfung bei der Ärztekammer erforderlich. Die Prüfungsgebühren variieren je nach Fachgebiet und Bundesland. Hinzu kommen Fortbildungskosten für CME-Punkte: Während der Weiterbildung ist die Fortbildungspflicht formal noch nicht aktiv, aber viele Kliniken erwarten die aktive Teilnahme an Fortbildungen. Nach der Facharztanerkennung beginnt die gesetzliche Fortbildungspflicht von 250 CME-Punkten in fünf Jahren.

Worauf Ärzte in der Weiterbildung besonders achten sollten

Die Logbücher und Weiterbildungsnachweise müssen sorgfältig geführt werden, da fehlende Dokumentation die Anerkennung verzögern kann. Ärzteversichert empfiehlt, während der Weiterbildung auch die Versicherungsseite nicht zu vernachlässigen: Eine BU-Versicherung sollte spätestens am Beginn der Weiterbildung abgeschlossen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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