Ärzte im Ruhestand sollten einen liquiden Notgroschen von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben vorhalten, was bei einem gehobenen Lebensstandard häufig 30.000 bis 60.000 Euro entspricht. Da im Ruhestand keine Einnahmen aus der ärztlichen Tätigkeit mehr fließen, fungiert dieser Puffer als Schutz vor unvorhergesehenen Ausgaben wie Pflegekosten, Haus- oder PKW-Reparaturen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Als Faustregel gelten drei bis sechs Nettomonatsausgaben als sofort abrufbare Liquiditätsreserve auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto
- Im Ruhestand steigen gesundheitliche Ausgaben sprunghaft an: Zuzahlungen, nicht erstattungsfähige Behandlungen oder Hilfsmittel können schnell 5.000 bis 15.000 Euro pro Jahr kosten
- Der Notgroschen sollte getrennt vom Anlagevermögen gehalten und nicht in schwankungsreichen Wertpapieren investiert sein
Ausführliche Antwort
Ärzte im Ruhestand beziehen ihre laufenden Einkünfte überwiegend aus dem Versorgungswerk, Privatrenten und Kapitaleinkünften. Diese sind planbar, können aber durch außerordentliche Ausgaben schnell unter Druck geraten. Besonders relevant sind ungeplante Pflegekosten: Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim beträgt laut aktuellen Zahlen über 2.000 Euro monatlich, Tendenz steigend.
Für Ärzte, die im Ruhestand noch eine Immobilie besitzen, empfiehlt sich ein erhöhter Puffer von sechs bis zwölf Monatsausgaben, da unerwartete Instandhaltungskosten erheblich sein können. Wer die eigene Immobilie vermietet, sollte Mietausfallrisiken ebenfalls einkalkulieren.
Die liquide Reserve sollte auf einem Tagesgeldkonto oder einem kurzfristigen Festgeldkonto gehalten werden, sodass sie binnen weniger Tage verfügbar ist. Eine Anlage in Aktien oder Fonds ist für den Notgroschen ungeeignet, da kurzfristige Kursverluste den Zugriff im Bedarfsfall verteuern können.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Im Ruhestand verändert sich auch der Versicherungsbedarf erheblich, da Berufs- und Praxisversicherungen wegfallen, aber neue Risiken entstehen. Ärzteversichert berät Ärzte im Übergang in den Ruhestand zu einem angepassten Versicherungsportfolio und hilft, unnötige Beiträge einzusparen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegeversicherung Eigenanteil
- Bundesfinanzministerium – Kapitaleinkünfte im Rentenalter
- ABV – Versorgungswerksleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →