Niedergelassene Ärzte sollten einen deutlich höheren Notgroschen als angestellte Ärzte vorhalten, da sie keine Lohnfortzahlung bei Krankheit erhalten und laufende Praxiskosten wie Miete und Gehälter auch bei eigenem Ausfall weiterlaufen. Als Faustregel gilt: Drei bis sechs Monatsumsätze der Praxis als liquide Reserve auf einem Tagesgeldkonto.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Empfohlene Liquiditätsreserve: 3 bis 6 Monatsausgaben der Praxis plus private Lebenshaltungskosten
  • Konkret: Bei 30.000 Euro monatlichen Praxisausgaben sind 90.000 bis 180.000 Euro als Reserve sinnvoll
  • Notgroschen ergänzt die Praxisausfallversicherung, ersetzt sie aber nicht

Ausführliche Antwort

Als niedergelassener Arzt trägt man unternehmerisches Risiko: Fällt man durch Krankheit, Unfall oder einen Praxisschaden aus, laufen Personalkosten, Mietkosten, Geräteleasing und Versicherungsprämien weiter. Die Praxisausfallversicherung springt zwar ein, aber oft mit einer Karenzzeit von 1 bis 3 Tagen und deckt nur einen Teil der entgangenen Einnahmen. Die Lücke überbrückt der Notgroschen.

Die optimale Höhe des Notgroschens richtet sich nach dem monatlichen Praxisausgabenvolumen. Bei typischen Praxisausgaben von 25.000 bis 40.000 Euro pro Monat empfehlen Fachleute eine Reserve von 3 bis 6 Monaten, also 75.000 bis 240.000 Euro. Hinzu kommen private Lebenshaltungskosten des Praxisinhabers für den gleichen Zeitraum. Ein Teil davon kann auf einem Festgeldkonto angelegt werden, sofern er kurzfristig verfügbar bleibt.

Für die Anlage des Notgroschens empfehlen sich Tagesgeld- oder kurzfristige Festgeldkonten mit hoher Liquidität und geringem Risiko. Kapitalmarktanlagen wie Aktien oder ETFs sind für den Notgroschen ungeeignet, da Kursschwankungen genau dann auftreten könnten, wenn das Geld gebraucht wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Notgroschen ist ein Liquiditätspuffer, keine Altersvorsorge. Er ergänzt die Praxisausfallversicherung optimal. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, beide Instrumente zu kombinieren: den Notgroschen für kurzfristige Ausfälle und die Praxisausfallversicherung für längere Unterbrechungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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