Die abstrakte Verweisung in Berufsunfähigkeitsverträgen ist eine der gefährlichsten Klauseln für Ärzte. Sie erlaubt dem Versicherer, Leistungen zu verweigern, wenn der berufsunfähige Arzt theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Ein hochwertiger BU-Vertrag ohne abstrakte Verweisung und mit ausreichend hoher BU-Rente ist für Ärzte unverzichtbar.
Hintergrund
Die abstrakte Verweisung ermöglicht dem Versicherer, einen Arzt auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er theoretisch noch ausüben könnte, selbst wenn er sie tatsächlich nicht ausübt. Moderne hochwertige BU-Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung und leisten, wenn der Arzt seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Ärzte sollten ausschließlich Verträge ohne abstrakte Verweisung abschließen. Die BU-Rente sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard zu sichern und laufende Verpflichtungen zu erfüllen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie bei jedem BU-Angebot ausdrücklich, ob eine abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Eine BU-Rente von mindestens 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens gilt als Faustformel. Achten Sie auch auf die Definition von Berufsunfähigkeit im Vertrag. Lassen Sie Verträge von einem unabhängigen Versicherungsmakler prüfen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne abstrakte Verweisung und mit arztgerechten Klauseln, die einen echten Schutz im Leistungsfall bieten.
Quellen
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BU-Versicherung
- Bundesärztekammer: Versorgungswerk und Absicherung
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