Die Wahl der richtigen BU-Rentenhöhe ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. Eine zu niedrig gewählte Rente kann im Ernstfall nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten und laufende Verpflichtungen zu erfüllen.
Hintergrund
Als Faustformel gilt, dass die BU-Rente 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen sollte. Bei niedergelassenen Ärzten kommen zusätzlich laufende Praxiskosten hinzu, die auch im BU-Fall weiterlaufen können. Angestellte Ärzte müssen bedenken, dass die Versorgungswerksrente bei frühem BU-Eintritt deutlich unter dem angestrebten Rentenniveau liegt. Die BU-Rente sollte der Inflation angepasst werden, was durch Nachversicherungsgarantien oder Beitragsdynamik möglich ist. Versicherer begrenzen die maximale BU-Rente in der Regel auf ca. 80 Prozent des Einkommens.
Praktische Hinweise für Ärzte
Berechnen Sie Ihre monatlichen Fixkosten im Falle einer Berufsunfähigkeit. Berücksichtigen Sie bei niedergelassenen Ärzten laufende Praxiskosten. Wählen Sie eine BU-Rente mit Dynamikoption, um die Inflation auszugleichen. Überprüfen Sie die gewählte BU-Rente nach größeren Lebensereignissen wie Heirat, Hauskauf oder Praxisgründung.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Kalkulation der optimalen BU-Rentenhöhe und hilft, den passenden Tarif mit arztgerechten Klauseln zu finden.
Quellen
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
- BaFin: Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer: Versorgungswerk
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