Arztspezifische BU-Klauseln sind entscheidend für den tatsächlichen Schutz im Leistungsfall. Die Höhe der BU-Rente muss im Einklang mit den gewählten Klauseln stehen, da erst das Zusammenspiel von Rentenhöhe und Klauselqualität einen wirklich ausreichenden Schutz bietet.

Hintergrund

Die wichtigsten arztgerechten BU-Klauseln umfassen den Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine ärztliche Tätigkeitsklausel (Schutz bezogen auf den zuletzt ausgeübten Arztberuf), eine Infektionsklausel (bei Berufsverbot durch Infektionskrankheit) und eine Wiedereingliederungsklausel. Je besser die Klauseln, desto geringer ist das Risiko, trotz Berufsunfähigkeit keine Leistung zu erhalten. Die Prämien für hochwertige Tarife mit arztgerechten Klauseln sind höher, der Schutz aber deutlich besser. Eine BU-Rente von mindestens 3.000 bis 5.000 Euro monatlich gilt für die meisten Ärzte als Mindestziel.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie bei jedem BU-Angebot ausdrücklich, ob alle für Ärzte wichtigen Klauseln enthalten sind. Lassen Sie Verträge von einem unabhängigen Versicherungsmakler analysieren. Wählen Sie keine günstigere Police, wenn diese schlechtere Klauseln hat. Überprüfen Sie bestehende BU-Verträge auf arztgerechte Klauseln.

Ärzteversichert ist spezialisiert auf BU-Versicherungen für Ärzte und berät Sie zu allen relevanten Klauseln und der richtigen Rentenhöhe.

Quellen

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