Im Leistungsfall entscheidet die gewählte BU-Rente darüber, ob ein Arzt seinen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Wer die BU-Rente zu niedrig angesetzt hat, muss im Ernstfall mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Eine realistische Kalkulation vor Vertragsabschluss ist daher entscheidend.

Hintergrund

Der BU-Leistungsfall tritt ein, wenn ein Arzt aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann (in den meisten modernen Verträgen). Der Versicherer prüft den Leistungsantrag durch eigene Gutachter. Die vereinbarte monatliche BU-Rente wird dann ausgezahlt, solange die Berufsunfähigkeit andauert. Im Leistungsfall entfallen Beitragszahlungen (Beitragsbefreiung). Zusätzlich können Rentenerhöhungen durch dynamische Erhöhungsklauseln eingeschlossen sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Wählen Sie die BU-Rente so, dass sie alle monatlichen Fixkosten und den Lebensunterhalt deckt, ohne auf Ersparnisse zurückgreifen zu müssen. Berücksichtigen Sie bei niedergelassenen Ärzten laufende Praxiskosten im Leistungsfall. Schließen Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ein. Nutzen Sie eine Nachversicherungsgarantie, um die Rente bei Bedarf anzupassen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Rentenhöhe und unterstützt im Leistungsfall bei der Kommunikation mit dem Versicherer.

Quellen

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