Die Definition der versicherten ärztlichen Tätigkeit im BU-Vertrag ist entscheidend dafür, ob im Leistungsfall tatsächlich gezahlt wird. Ärzte sollten darauf achten, dass ihr spezifisches Tätigkeitsprofil vollständig durch den Vertrag abgedeckt ist, um im Ernstfall nicht leer auszugehen.

Hintergrund

In einer BU-Versicherung wird die Berufsunfähigkeit bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beurteilt. Für Ärzte bedeutet das, dass operationstätige Chirurgen anders bewertet werden als beratend tätige Allgemeinmediziner. Eine arztspezifische Tätigkeitsklausel stellt sicher, dass die konkret ausgeübte Tätigkeit als Maßstab gilt, nicht ein allgemeiner Arztberuf. Niedergelassene Ärzte sollten darauf achten, dass Praxismanagementaufgaben von der versicherten Tätigkeit abgegrenzt werden. Teilberufsunfähigkeit und reduzierte Leistungsfähigkeit können ebenfalls im Vertrag geregelt sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beschreiben Sie bei Vertragsabschluss Ihre Tätigkeit so präzise wie möglich und nutzen Sie arztspezifische Tätigkeitsklauseln. Überprüfen Sie nach Tätigkeitswechseln, ob der bestehende BU-Vertrag noch passt. Wählen Sie eine Rentenhöhe, die Ihre spezifische ärztliche Tätigkeit und deren Einkommensniveau realistisch absichert. Nutzen Sie Nachversicherungsgarantien bei Tätigkeitswechsel.

Ärzteversichert berät Ärzte zu BU-Versicherungen mit arztspezifischen Tätigkeitsklauseln und hilft, den Versicherungsschutz bei Tätigkeitswechseln anzupassen.

Quellen

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