Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Grundfähigkeitsversicherung sind unterschiedliche Absicherungskonzepte, die sich in Leistungsvoraussetzungen und empfohlener Rentenhöhe unterscheiden. Für Ärzte ist die klassische BU die bessere Wahl, da sie auf den konkreten Arztberuf abstellt. Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine günstigere Alternative, die jedoch bei berufsspezifischen Einschränkungen häufig nicht greift.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • BU-Rente für Ärzte: mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens empfohlen, konkret 3.000 bis 6.000 Euro monatlich
  • Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust definierter Fähigkeiten (z. B. Gehen, Sehen, Sprechen), nicht bei berufsspezifischer BU
  • Für Ärzte ist die BU trotz höherer Beiträge der deutlich sinnvollere Schutz

Ausführliche Antwort

Die BU-Versicherung zahlt, wenn der Arzt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Sie stellt auf den konkreten Beruf und die spezifischen Tätigkeiten ab. Ein Chirurg, der wegen Tremor nicht mehr operieren kann, gilt als berufsunfähig, auch wenn er theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnte. Die empfohlene BU-Rente liegt bei 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens, konkret mindestens 3.000 Euro monatlich für Assistenzärzte, 4.000 bis 6.000 Euro für Fach- und Oberärzte.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt hingegen erst dann, wenn elementare Alltagsfähigkeiten (Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören oder kognitive Grundfähigkeiten) dauerhaft verloren gehen. Ein Arzt mit fortgeschrittener Handarthritis, die ihn zwar an der Tätigkeit hindert, aber Gehen und andere Grundfähigkeiten noch ermöglicht, würde keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhalten.

Für Ärzte, die aus gesundheitlichen Gründen keinen BU-Tarif erhalten, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Notlösung dienen, ist aber kein vollwertiger Ersatz. Die Höhe der Grundfähigkeitsrente sollte ebenfalls mindestens 3.000 Euro monatlich betragen, um existenzielle Grundkosten zu decken.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Entscheidung zwischen BU und Grundfähigkeitsversicherung nicht nach dem Preis, sondern nach der Leistungsrealität zu treffen. Eine anonyme Risikovoranfrage beim Versicherer klärt, ob eine BU überhaupt ohne Ausschlüsse oder Risikoaufschläge möglich ist. Erst wenn die BU nicht zu fairen Konditionen verfügbar ist, sollte die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative erwogen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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