Beamtete Ärzte an Universitätskliniken oder in öffentlichen Einrichtungen können von der Dienstunfähigkeitsklausel profitieren. Diese Klausel stellt sicher, dass bereits bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit die BU-Rente ausgezahlt wird, ohne dass ein separates BU-Verfahren durchlaufen werden muss.
Hintergrund
Ohne Dienstunfähigkeitsklausel müssten beamtete Ärzte bei Dienstunfähigkeit nachweisen, dass sie auch im Sinne des BU-Vertrags berufsunfähig sind, was zu Leistungslücken führen kann. Mit der Dienstunfähigkeitsklausel wird die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Auslöser für die BU-Leistung anerkannt. Diese Klausel ist besonders für Ärzte im Beamtenverhältnis an Universitätskliniken relevant. Die Höhe der BU-Rente sollte die Differenz zwischen dem Beamtenbezügen und dem Ruhegehalt bei frühzeitiger Dienstunfähigkeit ausgleichen. Nicht alle BU-Versicherer bieten diese Klausel an.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie, ob Sie im Beamtenverhältnis tätig sind und ob eine Dienstunfähigkeitsklausel für Sie sinnvoll ist. Vergleichen Sie BU-Angebote, die diese Klausel beinhalten. Berechnen Sie die potenzielle Versorgungslücke bei frühzeitiger Dienstunfähigkeit. Lassen Sie sich von einem auf Beamtenabsicherung spezialisierten Berater unterstützen.
Ärzteversichert berät beamtete Ärzte zu BU-Versicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel und optimaler Rentenhöhe.
Quellen
- GDV: BU-Versicherung für Beamte
- BaFin: BU-Versicherung
- Bundesärztekammer: Beamte im Gesundheitswesen
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