Die Höhe der beantragten BU-Rente beeinflusst den Umfang der Gesundheitsprüfung: Je höher die gewünschte Rente, desto umfangreicher die Risikoprüfung des Versicherers. Ärzte sollten die BU-Rente weder zu niedrig noch so hoch ansetzen, dass sie unnötige Gesundheitsfragen auslöst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu bestimmten Rentenhöhen (je nach Versicherer 1.500 bis 2.500 Euro) gibt es vereinfachte Gesundheitsprüfungen
  • BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens abdecken
  • Nachversicherungsgarantien ermöglichen spätere Aufstockung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ausführliche Antwort

Versicherer unterscheiden bei der Gesundheitsprüfung nach beantragter Rentenhöhe. Bis zu einer monatlichen Rente von rund 1.500 bis 2.000 Euro bieten viele Anbieter vereinfachte Antragsformulare mit weniger Gesundheitsfragen an. Ab höheren Rentensummen werden ausführlichere Fragebögen, ärztliche Untersuchungen und Einsicht in Krankenakten verlangt.

Ärzte sollten die BU-Rente an ihrem tatsächlichen Finanzbedarf ausrichten: Empfohlen werden 60 bis 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Ein Assistenzarzt mit 3.500 Euro netto sollte eine BU-Rente von mindestens 2.100 bis 2.450 Euro absichern. Wer nur 1.000 Euro absichert, um eine vereinfachte Gesundheitsprüfung zu nutzen, läuft Gefahr, im Leistungsfall finanziell nicht abgesichert zu sein.

Sinnvoller Kompromiss: Abschluss einer BU-Versicherung mit Nachversicherungsgarantie. Dabei startet der Arzt mit einer niedrigeren Rente (z.B. 1.500 Euro), die bei Heirat, Geburt eines Kindes, Niederlassung oder Einkommenserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden kann.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Wahl der optimalen BU-Rentenhöhe und Gesundheitsstrategie erfordert individuelle Beratung. Ärzteversichert analysiert die Einkommenssituation und empfiehlt die BU-Absicherung, die optimal zu Gesundheitshistorie und Karrierephase passt.

Quellen und weiterführende Informationen

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