Die rückwirkende BU-Anerkennung tritt ein, wenn der Versicherer feststellt, dass die Berufsunfähigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist als ursprünglich anerkannt. In diesem Fall werden Rentenleistungen für den zurückliegenden Zeitraum nachgezahlt. Wer eine höhere BU-Rente vereinbart hat, profitiert hier besonders.

Hintergrund

Bei der rückwirkenden BU-Anerkennung wird der tatsächliche Beginn der Berufsunfähigkeit anhand medizinischer Befunde festgestellt, auch wenn der Leistungsantrag erst später gestellt wurde. Für den rückwirkenden Zeitraum werden die versicherten Monatsrenten nachgezahlt. Gleichzeitig endet die Beitragszahlungspflicht rückwirkend. Der Nachzahlungsbetrag kann je nach Rentenhöhe und rückwirkendem Anerkennungszeitraum erheblich sein. In einigen Tarifen sind die rückwirkenden Nachzahlungen zeitlich begrenzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beantragen Sie BU-Leistungen so früh wie möglich, da der rückwirkende Anerkennungszeitraum in vielen Tarifen begrenzt ist. Lassen Sie die Krankheitsgeschichte und den BU-Beginn von einem Arzt oder einem auf BU-Recht spezialisierten Anwalt dokumentieren. Die Höhe der BU-Rente beeinflusst direkt den Wert der rückwirkenden Nachzahlung. Überprüfen Sie die Modalitäten der rückwirkenden Anerkennung in Ihrem BU-Vertrag.

Ärzteversichert berät Ärzte im Leistungsfall und unterstützt bei der Beantragung und Durchsetzung von BU-Rentenansprüchen.

Quellen

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