Bei einer Teilanerkennung der Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer die BU-Rente nur anteilig aus, wenn die versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit noch teilweise ausüben kann. Die vereinbarte BU-Rente sollte hoch genug sein, damit auch ein anteiliger Auszahlungsbetrag den tatsächlichen Einkommensausfall deckt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Teilanerkennung der BU erfolgt, wenn der Arzt weniger als 50 Prozent seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit ausüben kann, die volle BU-Rente aber erst ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit fließt
  • Die empfohlene BU-Rente für Ärzte beträgt 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, damit auch bei Teilauszahlung ein ausreichendes Niveau verbleibt
  • Nachversicherungsoptionen ermöglichen es, die vereinbarte Rente später anzupassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung

Ausführliche Antwort

Der Begriff "Teilanerkennung" bezieht sich auf Situationen, in denen ein Versicherer die BU-Leistung zwar anerkannt, aber die vereinbarte Rente nur zu einem bestimmten Prozentsatz auszahlt. Das kann eintreten, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit nach ärztlichem Gutachten z.B. 60 Prozent beträgt und der Versicherer nur diesen Anteil der vollen BU-Rente auszahlt, oder wenn die versicherte Person die Klausel zur "abstrakten Verweisung" akzeptiert hat und auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird. Günstige BU-Tarife für Ärzte verzichten auf die abstrakte Verweisung und zahlen die volle Rente ab dem vertraglich definierten Grad der Berufsunfähigkeit (50 Prozent der zuletzt ausgeübten Tätigkeit).

Bei der Bedarfsermittlung gilt: Ein Arzt mit einem Nettoeinkommen von 8.000 Euro monatlich benötigt eine BU-Rente von mindestens 4.800 bis 6.400 Euro, um Wohnkosten, laufende Verbindlichkeiten und den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn im Leistungsfall nur 60 Prozent der vereinbarten Rente fließen, müsste die vereinbarte Rente entsprechend höher angesetzt sein. Die KV-Altersvorsorge bzw. das Versorgungswerk zahlt im BU-Fall in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente, die den Einkommensersatz ergänzt, aber meist deutlich unter dem letzten Einkommen liegt.

Ärzte sollten beim Abschluss auf Verträge achten, die eine echte Teilleistungsklausel ausschließen oder die volle Rente ab dem vertraglich definierten BU-Grad zahlen. Außerdem empfiehlt sich eine Dynamik-Klausel, die die BU-Rente jährlich um 3 bis 5 Prozent anhebt, um die Inflation auszugleichen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten die Klauseln zur Teilanerkennung und zur Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen in ihrem BU-Vertrag genau prüfen, bevor ein Leistungsfall eintritt. Ärzteversichert prüft bestehende BU-Verträge auf diese Schwachstellen und hilft, die Rentenhöhe so zu kalkulieren, dass auch im Teilleistungsfall eine ausreichende Absicherung gegeben ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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