Die empfohlene BU-Rente für Dermatologen orientiert sich am Nettoeinkommen und den laufenden Praxis- und Lebenshaltungskosten. Als niedergelassene Fachärzte mit häufig hohem Privatpatientenanteil und IGeL-Leistungen erzielen Dermatologen überdurchschnittliche Einkommen, was eine entsprechend hohe BU-Absicherung erfordert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die empfohlene BU-Rente beträgt 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens, konkret 3.500 bis 6.500 Euro monatlich für niedergelassene Dermatologen
  • Dermatologen mit hohem Privatanteil sollten die BU-Rente am Gesamteinkommensniveau (GKV und PKV) ausrichten
  • Nachversicherungsgarantien sichern die Möglichkeit, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Dermatologen erzielen laut KBV-Honorarstatistik einen durchschnittlichen Jahresüberschuss zwischen 180.000 und 280.000 Euro. Damit liegt ihr Monatsnettoeinkommen nach Steuern und Versorgungswerk-Beitrag typischerweise bei 8.000 bis 15.000 Euro. Eine BU-Rente von 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens ergibt damit eine empfohlene Absicherung von 5.000 bis 10.000 Euro monatlich.

Da keine Versicherungsgesellschaft eine BU-Rente absichert, die das bisherige Nettoeinkommen übersteigt, bildet das tatsächliche Nettoeinkommen die Obergrenze. Für Dermatologen in der Praxisgründungsphase mit zunächst geringeren Einnahmen sind Nachversicherungsgarantien besonders wertvoll: Bei Karrieresprüngen (z. B. Ausbau des ästhetisch-dermatologischen Bereichs) kann die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung angehoben werden.

Dermatologen mit operativen Leistungen (Hauttumor-Exzisionen, kosmetische Eingriffe) haben ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko durch Handverletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats. Dies sollte bei der Wahl des Tarifs berücksichtigt werden.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, bei der Wahl des BU-Tarifs auf eine hochwertige Berufsklausel zu achten, die als Maßstab die spezifische dermatologische Tätigkeit heranzieht und nicht auf eine allgemeine ärztliche oder gar beliebige Tätigkeit verweist. Bei Unklarheiten hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

Quellen und weiterführende Informationen

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