Gynäkologen, insbesondere operierende Fachärzte und Geburtshelfer, benötigen eine BU-Rente, die sowohl ihr Nettoeinkommen als auch eventuelle Praxiskosten abdeckt. Die Höhe hängt davon ab, ob sie angestellt oder niedergelassen sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Niedergelassene Gynäkologen sollten eine BU-Rente von mindestens 4.000 bis 6.000 Euro monatlich anstreben
- Angestellte Gynäkologinnen und Gynäkologen benötigen mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens als BU-Rente abgedeckt
- Handverletzungen, Rückenprobleme und psychische Erkrankungen sind die häufigsten BU-Ursachen bei operierenden Gynäkologen
Ausführliche Antwort
Das Durchschnittseinkommen niedergelassener Gynäkologen liegt bei 150.000 bis 200.000 Euro jährlich, was einem monatlichen Nettogewinn von 7.000 bis 9.000 Euro entspricht. Eine BU-Rente von 60 Prozent wäre demnach 4.200 bis 5.400 Euro monatlich. Wer eine Praxis mit Mitarbeitern betreibt, muss auch laufende Kosten von 8.000 bis 15.000 Euro monatlich einkalkulieren, was entweder über eine höhere BU-Rente oder eine separate Praxisunterbrechungsversicherung abgedeckt werden sollte.
Bei angestellten Gynäkologinnen und Gynäkologen, etwa im Kreißsaal oder in der Klinikambulanz, liegt das Bruttogehalt je nach Position bei 80.000 bis 130.000 Euro. Für sie reicht eine BU-Rente von 3.000 bis 4.500 Euro monatlich, um den Lebensstandard zu sichern. Entscheidend ist, dass die Police die Tätigkeit als Gynäkologin oder Gynäkologe als maßgeblichen Beruf definiert und keine Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten zulässt.
Worauf Gynäkologen bei der BU-Absicherung besonders achten sollten
Für operierende Gynäkologen ist die Absicherung von Fingerfertigkeiten und Feinmotorik besonders wichtig. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, Verträge zu wählen, die Berufsunfähigkeit bereits anerkennen, wenn die spezifische fachärztliche Tätigkeit, etwa operative Eingriffe oder Geburtsbegleitung, nicht mehr ausgeübt werden kann, und nicht erst bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – BU-Versicherung Leistungsstatistik
- Bundesärztekammer – Einkommensstatistik nach Fachrichtung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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