HNO-Ärzte sollten ihre BU-Rente an ihr operatives und diagnostisches Tätigkeitsspektrum anpassen und sollten ihre Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend dimensionieren. Die BU-Rente ist die wichtigste Einkommensabsicherung für den Fall, dass die ärztliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
Hintergrund
Die empfehlenswerte BU-Rentenhöhe für HNO-Ärzte richtet sich nach dem individuellen Nettoeinkommen, den laufenden Kosten und dem fachspezifischen Berufsunfähigkeitsrisiko. Als allgemeine Faustformel gilt, dass die BU-Rente 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen sollte. Für niedergelassene HNO-Ärzte kommen laufende Praxiskosten hinzu, die auch im BU-Fall weiterlaufen können. Arztgerechte Klauseln wie der Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine fachspezifische Tätigkeitsklausel sind für HNO-Ärzte besonders wichtig. Die Prämien variieren je nach Fachgebiet und Tätigkeitsprofil erheblich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Berechnen Sie Ihren Absicherungsbedarf auf Basis Ihrer individuellen monatlichen Fixkosten. Achten Sie auf arztgerechte Klauseln. Nutzen Sie Nachversicherungsgarantien, um die BU-Rente bei Einkommenssteigerungen anzupassen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten.
Ärzteversichert ist spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte und berät HNO-Ärzte zur optimalen Rentenhöhe und den wichtigsten Klauseln für das jeweilige Fachgebiet.
Quellen
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin: BU-Versicherung Hinweise
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
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