Internisten sollten ihre BU-Rente auf mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens ausrichten. Da die Innere Medizin ein breites Spektrum an Tätigkeiten umfasst, ist die individuelle Absicherungshöhe stark vom konkreten Tätigkeitsfeld abhängig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Assistenzarzt Innere Medizin: 2.000 bis 3.000 Euro BU-Rente als Basisabsicherung
  • Niedergelassener Internist (Nettoeinkommen 6.000 bis 10.000 Euro): 4.000 bis 7.000 Euro BU-Rente
  • Kardiologen, Onkologen und Gastroenterologen haben spezifische Risikoaufschläge bei manchen Versicherern

Ausführliche Antwort

Die häufigsten BU-Ursachen bei Internisten sind psychische Erkrankungen (ca. 30 Prozent), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats (ca. 25 Prozent) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ca. 18 Prozent). Internisten in der Kardiologie und Notfallmedizin haben durch den stressintensiven Dienst ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko.

Für die Berechnung der richtigen BU-Rente gilt: Nettobedarf ermitteln (laufende Ausgaben, Kreditverpflichtungen, Altersvorsorgebeiträge), davon die voraussichtliche Versorgungswerks-Erwerbsminderungsrente abziehen. Das Ergebnis ist der mindestens abzusichernde Betrag. Üblich ist ein Aufschlag von 10 bis 20 Prozent für inflationsbedingten Kaufkraftverlust.

Internisten in der eigenen Praxis sollten zudem die Praxiskosten separat absichern: Eine Praxisausfallversicherung deckt laufende Kosten (Personal, Miete, Leasingraten) auch dann ab, wenn der Praxisinhaber krankheitsbedingt ausfällt, ohne dass sofort eine volle BU-Diagnose vorliegt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Internisten mit Schwerpunkten in der invasiven Diagnostik (Kardiologie, Endoskopie) sollten prüfen, ob ihre BU-Police spezifisch auf diese Tätigkeiten ausgerichtet ist und keine nachteiligen Verweisungsklauseln auf andere ärztliche Tätigkeiten enthält. Ärzteversichert analysiert BU-Policen speziell für Internisten und findet die beste Absicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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