Die BU-Rente für Kinderärzte sollte so bemessen sein, dass im Berufsunfähigkeitsfall der Lebensstandard gehalten werden kann. Berücksichtigt werden müssen das Nettoeinkommen, die laufenden Kosten und der Wegfall von Praxiseinnahmen bei niedergelassenen Kinderärzten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen
  • Angestellte Kinderärzte mit 5.000 Euro Netto benötigen eine BU-Rente von mindestens 3.000 Euro monatlich
  • Niedergelassene Kinderärzte müssen zusätzlich die laufenden Praxiskosten einkalkulieren

Ausführliche Antwort

Kinderärzte verdienen im Anstellungsverhältnis brutto zwischen 65.000 und 90.000 Euro jährlich. Bei einem typischen Bruttoeinkommen von 75.000 Euro und einem Nettoeinkommen von rund 4.500 Euro monatlich sollte die BU-Rente mindestens 2.700 bis 3.200 Euro betragen, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken.

Niedergelassene Kinderärzte haben zusätzlich laufende Praxiskosten: Miete, Personal, Verbrauchsmaterialien und Geräteleasing. Diese können zwischen 5.000 und 20.000 Euro monatlich betragen. Im BU-Fall müssen diese Kosten entweder durch die Praxisausfallversicherung oder durch eine entsprechend höhere BU-Rente gedeckt werden.

Das maximale BU-Rentenvolumen, das Versicherer akzeptieren, liegt in der Regel bei 60 bis 80 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens. Bei einem Bruttoverdienst von 80.000 Euro jährlich sind also Jahresrenten von bis zu 48.000 bis 64.000 Euro (4.000 bis 5.300 Euro monatlich) versicherbar. Kinderärzte, die eine sehr hohe Absicherung wünschen, sollten frühzeitig mit dem Abschluss beginnen, da die Gesundheitsprüfung mit zunehmendem Alter strenger wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten ihre BU-Rente regelmäßig an ihr aktuelles Einkommensniveau anpassen. Ärzteversichert berät Kinderärzte zu einer ausreichenden und gleichzeitig wirtschaftlichen BU-Absicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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