Für Psychiater gilt als Faustregel: Die BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern. Angesichts der besonderen psychischen Belastung durch die Arbeit mit psychiatrischen Patienten ist eine ausreichende Absicherung besonders wichtig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Empfohlene BU-Rente: 3.000 bis 5.000 Euro monatlich für Assistenzärzte in der Psychiatrie
  • Fachärzte mit eigenem Einkommen von 8.000 bis 12.000 Euro netto sollten 5.000 bis 7.000 Euro absichern
  • Psychische Erkrankungen sind die häufigste BU-Ursache auch bei Psychiatern selbst

Ausführliche Antwort

Psychiater sind paradoxerweise selbst überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen betroffen. Die emotionale Belastung durch schwer erkrankte Patienten, Nacht- und Wochenenddienste sowie hohe administrative Anforderungen erhöhen das individuelle BU-Risiko. Nach GDV-Statistik sind psychische Erkrankungen seit Jahren die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten (etwa 30 Prozent aller BU-Fälle).

Bei der Wahl der richtigen BU-Rente gilt: Zunächst den aktuellen Nettobedarf ermitteln (laufende Kosten, Kredit, Altersvorsorgebeiträge), dann abzüglich der Versorgungswerkansprüche den verbleibenden Absicherungsbedarf berechnen. Da Versorgungswerks-Erwerbsminderungsrenten bei psychischen Erkrankungen oft erst nach sechs Monaten und nur in bestimmter Höhe zahlen, sollte die BU-Police diese Lücke schließen.

Wichtig beim Abschluss: Psychiater sollten auf eine reine Berufsunfähigkeitsdefinition bestehen (keine abstrakte Verweisung auf andere Arztberufe), eine echte Nachversicherungsgarantie bei Gehaltssteigerungen und eine Karenzzeit von nicht mehr als sechs Monaten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Psychiater sollten bei der Gesundheitsprüfung für die BU-Versicherung besonders sorgfältig vorgehen, da psychische Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Risikoaufschlägen führen können. Ärzteversichert berät zu Policen ohne psychische Ausschlussklauseln, die speziell für Mediziner konzipiert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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