Unfallchirurgen haben durch operative Tätigkeit ein erhöhtes körperliches Berufsunfähigkeitsrisiko und sollten ihre Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend dimensionieren. Die BU-Rente ist die wichtigste Einkommensabsicherung für den Fall, dass die ärztliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.

Hintergrund

Die empfehlenswerte BU-Rentenhöhe für Unfallchirurgen richtet sich nach dem individuellen Nettoeinkommen, den laufenden Kosten und dem fachspezifischen Berufsunfähigkeitsrisiko. Als allgemeine Faustformel gilt, dass die BU-Rente 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen sollte. Für niedergelassene Unfallchirurgen kommen laufende Praxiskosten hinzu, die auch im BU-Fall weiterlaufen können. Arztgerechte Klauseln wie der Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine fachspezifische Tätigkeitsklausel sind für Unfallchirurgen besonders wichtig. Die Prämien variieren je nach Fachgebiet und Tätigkeitsprofil erheblich.

Praktische Hinweise für Ärzte

Berechnen Sie Ihren Absicherungsbedarf auf Basis Ihrer individuellen monatlichen Fixkosten. Achten Sie auf arztgerechte Klauseln. Nutzen Sie Nachversicherungsgarantien, um die BU-Rente bei Einkommenssteigerungen anzupassen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten.

Ärzteversichert ist spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte und berät Unfallchirurgen zur optimalen Rentenhöhe und den wichtigsten Klauseln für das jeweilige Fachgebiet.

Quellen

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