Die Versicherungssumme bei der ärztlichen Berufshaftpflicht sollte mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden pro Schadenfall betragen. Für operative Fachrichtungen und Hochrisikogebiete wie Geburtshilfe oder Neurochirurgie werden 5 Millionen Euro oder mehr empfohlen. Zu niedrige Deckungssummen gefährden bei Großschadenfällen die gesamte finanzielle Existenz des Arztes.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mindestdeckung: 3 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden
- Operative Fächer und Geburtshilfe: mindestens 5 Mio. Euro empfohlen
- Jährliche Maximierung (Jahreshöchstsumme) sollte das Zweifache der Einzelsumme betragen
Ausführliche Antwort
Ärztliche Kunstfehler können zu Dauerscäden führen, die lebenslange Rentenzahlungen an den Geschädigten erfordern. Bei einem schwer geschädigten Patienten mit 40 Berufsjahren können die kapitalisierten Schadensersatzansprüche schnell 5 bis 10 Millionen Euro erreichen. Besonders gefährdet sind Geburtshelfer, Anästhesisten, Neurochirurgen und Orthopäden, da in diesen Fachrichtungen die Schadensersatzsummen historisch am höchsten sind.
Niedergelassene Ärzte schließen die Berufshaftpflicht in der Regel selbst ab, während angestellte Krankenhausärzte grundsätzlich über die Betriebshaftpflicht des Hauses geschützt sind. Allerdings deckt die Krankenhaushaftpflicht privatärztliche Nebentätigkeiten meist nicht ab, sodass angestellte Ärzte mit Liquidationsrecht eine ergänzende Einzelpolice benötigen.
Die Versicherungssummen sollten regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, an gestiegene Schadensersatzsummen und Deckungsniveaus angepasst werden. Wichtig ist auch die Deckung für Ansprüche nach Vertragsende (Claims-Made- oder Occurrence-Basis), damit Spätschäden aus der Vergangenheit nicht unversichert bleiben.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Viele Standardtarife bieten zu niedrige Deckungssummen für hochrisikobehaftete Eingriffe. Ärzteversichert prüft die Versicherungssummen im Kontext der tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkte und empfiehlt fachgerechte Deckungserweiterungen, bevor ein Schadensfall eintritt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Haftpflichtversicherung für Ärzte
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Berufshaftpflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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