Ärzte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht oder nur teilweise versichert, da sie überwiegend dem Versorgungswerk ihrer Ärztekammer angehören. Die Versorgungswerke zahlen zwar bei Berufsunfähigkeit, aber die Leistungsbedingungen unterscheiden sich erheblich von einer privaten BU-Versicherung. Eine private BU ist für Ärzte daher unverzichtbar.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte und viele angestellte Ärzte sind Pflichtmitglieder der Versorgungswerke der Ärztekammern und damit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungswerke leisten bei Berufsunfähigkeit, aber die Bedingungen sind oft strenger als bei privaten BU-Verträgen. Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten stehen Ärzten im Versorgungswerk nicht zu. Die Versorgungswerksleistung bei BU ist häufig auf den zuletzt eingezahlten Beitrag beschränkt und kann erheblich unter dem letzten Einkommen liegen. Eine private BU schließt diese Lücke.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk über die genauen BU-Leistungsbedingungen. Berechnen Sie die Versorgungslücke zwischen Versorgungswerksleistung und Ihrem aktuellen Einkommen. Schließen Sie eine private BU ab, die diese Lücke schließt. Kombinieren Sie die BU mit einer Krankentagegeldversicherung für kurzfristige Ausfälle.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Kombination aus Versorgungswerksleistungen und privater BU-Versicherung für eine lückenlose Einkommensabsicherung.

Quellen

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