Das Krankentagegeld schützt Ärzte bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit vor Einkommensausfall. Besonders niedergelassene Ärzte haben kein Anrecht auf gesetzliches Krankengeld und sind auf private Krankentagegeldversicherungen angewiesen. Die richtige Tagessatzhöhe ist entscheidend.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte sind als Selbstständige nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und erhalten daher kein gesetzliches Krankengeld. Angestellte Ärzte in der GKV erhalten nach der Lohnfortzahlung (6 Wochen) Krankengeld von der Krankenkasse, das aber auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt ist. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Der tägliche Tagessatz sollte das Nettoeinkommen dividiert durch 30 Tage ergeben, zuzüglich laufender Praxiskosten bei Niedergelassenen. Wartezeiten von drei bis sieben Tagen sind in der Regel vereinbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

Berechnen Sie Ihren Tagesbedarf auf Basis des Nettoeinkommens und etwaiger laufender Praxiskosten. Wählen Sie eine möglichst kurze Wartezeit, da die Lohnfortzahlung für Selbstständige nicht gilt. Achten Sie auf Dynamisierungsoptionen, um den Tagessatz an Einkommenssteigerungen anzupassen. Kombinieren Sie das Krankentagegeld mit einer BU-Versicherung für langfristigen Schutz.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Tagessatzhöhe und Kombination von Krankentagegeld und BU-Versicherung.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →