Für Ärzte empfiehlt sich eine Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall mindestens 2.000 bis 3.000 Euro monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeleistung absichert, da stationäre Pflegekosten in Deutschland 3.000 bis 5.000 Euro monatlich betragen und von der Pflegeversicherung nur ein Teil gedeckt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro monatlich
  • Stationäre Heimkosten betragen durchschnittlich 3.800 bis 5.500 Euro monatlich
  • Lücke von 1.800 bis 3.500 Euro muss privat abgesichert werden

Ausführliche Antwort

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollkostenversicherung. Im höchsten Pflegegrad 5 leistet sie 2.005 Euro monatlich für stationäre Pflege (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes liegen je nach Region und Einrichtung zwischen 3.800 Euro in ländlichen Gebieten und über 5.500 Euro in Ballungsräumen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst tragen müssen, beläuft sich oft auf 2.000 bis 3.500 Euro monatlich.

Für Ärzte, die einen gehobenen Lebensstandard gewohnt sind, sollte die Pflegezusatzversicherung eine monatliche Zusatzleistung von mindestens 2.500 Euro, besser 3.000 Euro, absichern. Produkte gibt es als Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegemonatsgeldversicherung. Das Pflegetagegeld ist die flexibelste Form und erlaubt freie Verwendung der Leistung.

Der optimale Abschluss liegt zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr. Ab 65 Jahren steigen die Beiträge deutlich und Gesundheitsfragen können zur Ablehnung führen. Ein monatlicher Beitrag von 100 bis 150 Euro im Alter von 55 Jahren kann im Pflegefall eine lebenslange Zusatzleistung von 2.500 Euro monatlich sichern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten die Dynamikklausel in der Pflegezusatzversicherung nicht unterschätzen: Ohne jährliche Erhöhung verliert die vereinbarte Summe durch Inflation stetig an Wert. Ärzteversichert vergleicht Tarife führender Anbieter und berücksichtigt dabei inflationsindexierte Leistungen und Gesundheitsrabatte für Ärzte.

Quellen und weiterführende Informationen

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