Die Unfallversicherung ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird. Ärzte sollten die Unfallversicherung nicht als Ersatz für eine BU-Versicherung verstehen, da sie nur bei Unfallfolgen leistet, nicht bei Krankheit.
Hintergrund
Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität durch Unfall eine Invaliditätsleistung, die sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Grundsumme berechnet. Für Ärzte sind spezielle Todesfallleistungen bei Berufssportunfällen oder Nadelstichverletzungen mit Infektionsfolge als Zusatzbausteine interessant. Die Invaliditätsgrundsumme sollte mindestens das Dreifache des Jahresbruttoverdienstes betragen. Progression (Staffelung der Leistung nach Invaliditätsgrad) steigert die Leistung bei schweren Unfällen. Ärzte als Privatpatienten haben oft Unfallversicherung in der privaten Krankenversicherung eingeschlossen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Verwechseln Sie die Unfallversicherung nicht mit der BU-Versicherung: Letztere deckt auch Krankheitsfolgen ab. Wählen Sie eine ausreichend hohe Grundsumme mit Progression. Prüfen Sie Sonderleistungen für Infektionskrankheiten durch Berufsverletzungen. Kombinieren Sie Unfallversicherung sinnvoll mit einer vollständigen BU-Absicherung.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Unfallversicherungen als Teil eines ganzheitlichen Versicherungspakets.
Quellen
- GDV: Unfallversicherung
- BaFin: Unfallversicherung
- Bundesärztekammer: Absicherung
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