Die korrekte Entsorgung von Praxisabfällen ist eine gesetzliche Pflicht und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Arztpraxen erzeugen verschiedene Abfallkategorien von unbedenklichem Hausmüll bis zu gefährlichen medizinischen Abfällen, die jeweils unterschiedlich entsorgt werden müssen.
Hintergrund
Medizinische Abfälle werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den Länderregelungen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Spitze und scharfe Gegenstände wie Kanülen (Kategorie AS 18 01 01) müssen in stich- und bruchfesten Behältern entsorgt werden. Infektiöse Abfälle (Kategorie AS 18 01 03) erfordern eine spezielle Entsorgung über zugelassene Entsorgungsunternehmen. Arzneimittelabfälle (AS 18 01 09) müssen getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden. Nachweispflichten für gefährliche Abfälle sind einzuhalten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Erstellen Sie ein Abfallkonzept für Ihre Praxis und schulen Sie Ihr Team in der korrekten Abfalltrennung. Beauftragen Sie einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb für die Abholung medizinischer Abfälle. Führen Sie die erforderlichen Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung der Entsorgungsvorschriften.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Betriebshaftpflichtversicherungen, die auch Risiken aus unsachgemäßer Abfallentsorgung abdecken.
Quellen
- Bundesministerium für Umwelt: Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Umweltbundesamt: Medizinische Abfälle
- Robert Koch Institut: Entsorgung medizinischer Abfälle
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