Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verpflichtet Ärzte, die Betäubungsmittel verordnen oder vorhalten, zu strengen Dokumentations- und Aufbewahrungsvorschriften. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen und Entzug der Betäubungsmittelzulassung zu vermeiden.

Hintergrund

Betäubungsmittel dürfen nur auf amtlichem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben werden. Jede Abgabe, Anwendung und Beschaffung von Betäubungsmitteln muss in einem Betäubungsmitteltagebuch lückenlos dokumentiert werden. Die Aufbewahrung muss in einem gesicherten Betäubungsmittelschrank erfolgen. Regelmäßige Bestandsprüfungen durch die zuständigen Behörden können stattfinden. Verstöße gegen das BtMG können zu strafrechtlichen Konsequenzen und dem Entzug der Approbation führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Führen Sie Ihr BtM-Tagebuch täglich aktuell und lückenlos. Überprüfen Sie regelmäßig die Bestände und gleichen Sie diese mit den Buchungen ab. Schulen Sie Ihr Praxisteam in den BtM-Pflichten. Melden Sie Diebstahl oder Verlust von Betäubungsmitteln sofort der zuständigen Behörde und Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

Ärzteversichert berät Ärzte zur rechtlichen Absicherung bei BtMG-relevanten Risiken.

Quellen

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