Brandschutz in der Arztpraxis schützt Leben und schützt vor erheblichem Vermögensschaden. Gesetzliche Vorschriften aus Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung und berufsgenossenschaftlichen Regelungen definieren klare Mindestanforderungen. Wer diese konsequent umsetzt, schützt Patienten, Mitarbeiter und sich selbst.

Hintergrund

Arztpraxen sind Arbeitsstätten und unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den Landesbauordnungen, die Brandschutzanforderungen festlegen. Pflichten umfassen die Installation von Rauchmeldern, ausreichend Feuerlöscher, gekennzeichnete Fluchtwege und Brandschutzordnungen. Eine jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter im Brandschutz ist vorgeschrieben. Besondere Anforderungen gelten bei der Lagerung von Sauerstoffflaschen oder brennbaren Gefahrstoffen. Brandschutzbegehungen durch den Vermieter oder die Behörden können stattfinden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Erstellen Sie eine Brandschutzordnung für Ihre Praxis und unterweisen Sie Ihr Team jährlich. Lassen Sie Feuerlöscher regelmäßig warten. Stellen Sie sicher, dass alle Fluchtwege frei und gekennzeichnet sind. Überprüfen Sie bei der Übernahme einer Praxis alle Brandschutzmaßnahmen auf Aktualität.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Gebäude- und Betriebsinhaltversicherungen, die auch Brandschäden umfassen.

Quellen

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