Ein Gerätebuch dokumentiert alle medizinischen Geräte in der Praxis, ihre Wartungsintervalle und Prüfprotokolle. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Haftungsrisiken bei Gerätemängeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Gerätebuch ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) für alle Medizinprodukte der Klassen II und IIb verpflichtend.
- Es muss mindestens folgende Angaben enthalten: Gerätedaten, Anschaffungsdatum, Wartungstermine, Prüfberichte und eventuelle Mängelmeldungen.
- Digitale Gerätebuchsysteme erleichtern die Verwaltung und senden automatische Erinnerungen für fällige Prüfungen.
Ausführliche Antwort
Die MPBetreibV schreibt vor, dass Betreiber von Medizinprodukten ein Bestandsverzeichnis führen und sicherstellen, dass Geräte regelmäßig geprüft und gewartet werden. Das Gerätebuch ist der Nachweis dieser Verpflichtung. Es umfasst alle aktiv eingesetzten Geräte von Blutdruckmessgeräten über EKG-Geräte bis hin zu Ultraschallgeräten und Laborsystemen.
Die Implementierung erfolgt in vier Schritten: Inventarisierung aller vorhandenen Geräte mit Seriennummer und Hersteller, Dokumentation der Anschaffungs- und Prüfdaten, Einrichtung von Wartungsintervallen (bei Ultraschallgeräten meist jährlich, bei Defibrillatoren monatliche Funktionsprüfung) und regelmäßige Aktualisierung nach jeder Wartung.
Digitale Lösungen wie Smartware-Medical, QMS-Praxis oder einfache Excel-Tabellen eignen sich für kleinere Praxen. Größere Praxen und MVZ sollten spezialisierte Software nutzen, die auch die Zertifikatverwaltung und Benachrichtigungen bei auslaufenden Prüffristen übernimmt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, das Gerätebuch nicht nur als Pflicht, sondern als Risikomanagement-Werkzeug zu betrachten. Ein vollständig geführtes Gerätebuch belegt im Schadensfall, dass alle Wartungspflichten erfüllt wurden. Die Gerätehaftpflicht deckt Schäden durch fehlerhafte Geräte ab, jedoch nur wenn die Wartungsdokumentation lückenlos ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- GDV – Gerätehaftpflicht für Arztpraxen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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