Die ordnungsgemäße Wartung von Medizinprodukten ist eine gesetzliche Pflicht und dient der Patientensicherheit. Fehlerhafte oder nicht gewartete Medizingeräte können zu Behandlungsfehlern und erheblichen Haftungsrisiken führen. Ein strukturiertes Wartungsmanagement schützt Patienten und Ärzte.
Hintergrund
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) regeln die Anforderungen an Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Medizinprodukten. Jedes Medizinprodukt muss gemäß Herstelleranforderungen gewartet werden. Wartungsintervalle, Beauftragung qualifizierter Servicetechniker und Dokumentation im Gerätebuch sind Pflicht. Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) sind für bestimmte Geräte vorgeschrieben. Nicht gewartete Geräte dürfen nicht betrieben werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie für jedes Medizinprodukt ein Gerätebuch mit allen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen. Beauftragen Sie rechtzeitig qualifizierte Servicetechniker und dokumentieren Sie alle Maßnahmen. Legen Sie interne Erinnerungsintervalle für fällige Wartungen fest. Überprüfen Sie nach dem Kauf gebrauchter Geräte alle ausstehenden Wartungsmaßnahmen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Inventarversicherungen für Medizinprodukte und Betriebsausfallversicherungen bei Geräteausfällen.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: MPBetreibV
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Medizinprodukte
- KBV: Medizinprodukte in der Praxis
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →