Eine Praxiserweiterung erfordert sorgfältige Planung in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht. Ob durch Anstellung eines weiteren Arztes, Aufnahme eines Partners oder Eröffnung einer Zweigpraxis: Jeder Weg bringt eigene Anforderungen mit sich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anstellung eines Arztes in der Praxis erfordert eine Genehmigung der KV nach § 95 Abs. 9 SGB V
  • Zweigpraxen müssen beim Zulassungsausschuss beantragt werden und benötigen eine eigene Betriebsstättennummer
  • Neu eingestelltes Personal und neue Räume erhöhen Versicherungsbedarf (Haftpflicht, Inhaltsversicherung)

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur Praxiserweiterung ist die Klärung der Zulassungssituation: Für die Anstellung eines weiteren Arztes (Assistent nach § 95 Abs. 9 SGB V) oder die Aufnahme eines Partners (Berufsausübungsgemeinschaft, BAG) ist die Genehmigung des Zulassungsausschusses der KV erforderlich. Die Beantragung dauert in der Regel vier bis acht Wochen.

Für eine Zweigpraxis nach § 24 Ärzte-ZV müssen die neue Räumlichkeit, die Sprechzeiten und das eingesetzte Personal separat beantragt werden. Wichtig: Die Zweigpraxis darf die Versorgung am Hauptstandort nicht beeinträchtigen.

Parallel dazu sind bau- und mietrechtliche Fragen zu klären: Zulässigkeit der Nutzung als Arztpraxis, Umbaukosten, Mietvertragslaufzeit. Die Finanzierung einer Erweiterung erfolgt typischerweise über Bankdarlehen (Laufzeit 5 bis 10 Jahre) oder Eigenkapital. Nach Fertigstellung müssen Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung und ggf. Betriebsunterbrechungsversicherung angepasst werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten die Erweiterungsplanung mindestens 6 Monate im Voraus beginnen, da Genehmigungsverfahren und Finanzierungsprozesse Zeit benötigen. Ärzteversichert überprüft bei einer Praxiserweiterung den gesamten Versicherungsschutz und stellt sicher, dass neue Risiken lückenlos gedeckt sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →