Mit der Strahlenschutzverordnung 2018 wurden die Anforderungen an Arztpraxen mit Röntgenanlagen umfassend neu geregelt. Praxisinhaber müssen sicherstellen, dass alle relevanten Pflichten aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung konsequent umgesetzt werden. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und dem Entzug der Genehmigung führen.
Hintergrund
Röntgenanlagen in Arztpraxen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde. Der Strahlenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen, die durch regelmäßige Aktualisierungskurse aufrechterhalten wird. Die Qualitätssicherung umfasst Konstanzprüfungen, Abnahmeprüfungen und die Führung eines Strahlenschutzbuches. Patienten müssen vor jeder Röntgenaufnahme über Nutzen und Risiken aufgeklärt werden, und jede Exposition ist zu dokumentieren. Der Bundesamts für Strahlenschutz gibt Empfehlungen zur diagnostischen Referenzdosis heraus, die als Orientierungswerte dienen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Benennen Sie einen qualifizierten Strahlenschutzbeauftragten und stellen Sie die Aktualität seiner Fachkunde sicher. Führen Sie alle vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen termingerecht durch und dokumentieren Sie diese lückenlos. Melden Sie Änderungen an der Röntgenanlage unverzüglich der Genehmigungsbehörde. Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Beschäftigte.
Strahlenschutzmängel können zu Haftungsansprüchen von Patienten und Mitarbeitern führen. Ärzteversichert hilft Ihnen, einen umfassenden Versicherungsschutz zu finden, der auch strahlenschutzbezogene Schadensfälle abdeckt.
Quellen
- Bundesamt für Strahlenschutz: Medizinische Strahlenanwendung
- Bundesministerium für Umwelt: Strahlenschutzverordnung
- KBV: Qualitätssicherung Röntgen
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