Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in Arztpraxen eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die durch das Medizinprodukterecht und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts geregelt wird. Fehler bei der Sterilisation können zu schwerwiegenden Infektionen führen und erhebliche Haftungsrisiken auslösen. Ein strukturierter Hygieneplan und validierte Prozesse sind die Grundlage jeder sicheren Praxishygiene.

Hintergrund

Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt vor, dass Medizinprodukte sachgemäß und nach Herstellervorgaben aufbereitet werden müssen. Das RKI und die KRINKO haben Empfehlungen für die Aufbereitung in Arztpraxen veröffentlicht, die als Grundlage für den Hygieneplan dienen. Autoklaven müssen regelmäßig validiert und auf Funktion geprüft werden, wobei die Ergebnisse zu dokumentieren sind. Mitarbeiter, die Medizinprodukte aufbereiten, benötigen eine nachgewiesene Sachkunde. Die Klassifizierung von Medizinprodukten in unkritisch, semikritisch und kritisch bestimmt den erforderlichen Aufbereitungsgrad.

Praktische Hinweise für Ärzte

Erstellen Sie einen schriftlichen Hygieneplan, der alle Aufbereitungsschritte für jedes verwendete Medizinprodukt beschreibt. Schulen Sie alle Mitarbeiter regelmäßig und dokumentieren Sie die Schulungen. Lassen Sie Ihre Sterilisationsgeräte nach EN ISO 17665 validieren und führen Sie regelmäßige Routinekontrollen durch. Beauftragen Sie bei Unsicherheiten einen zertifizierten Hygieneberater.

Hygienemängel können zu Patientenschäden und Haftpflichtansprüchen führen. Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, einen Versicherungsschutz zu finden, der auch Infektionsschäden durch Aufbereitungsfehler abdeckt.

Quellen

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