Seit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist medizinisches Cannabis für Ärzte ein zunehmend relevantes Thema. Niedergelassene Ärzte können durch gezielte Fortbildungen und die Einrichtung eines entsprechenden Beratungsangebots neue Patientengruppen erschließen. Gleichzeitig erfordert die Verordnung von medizinischem Cannabis fundiertes Fachwissen und sorgfältige Dokumentation.

Hintergrund

Seit März 2017 können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis auf Kassenrezept verordnen, wenn keine Therapiealternative zur Verfügung steht und die Erkrankung schwerwiegend ist. Mit der Teil-Legalisierung von 2024 hat sich die gesellschaftliche Diskussion und Nachfrage nach ärztlicher Beratung weiter intensiviert. Patienten mit chronischen Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose oder Übelkeit bei Chemotherapie sind klassische Indikationsgruppen. Ärzte benötigen für die Verordnung von Betäubungsmitteln eine BtM-Berechtigung und müssen die spezifischen Dokumentationspflichten des Betäubungsmittelgesetzes einhalten. Fortbildungen zu Cannabis-based medicines werden von Ärztekammern und Fachgesellschaften angeboten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Absolvieren Sie eine anerkannte Fortbildung zu medizinischem Cannabis und informieren Sie sich über aktuelle Leitlinien. Führen Sie eine sorgfältige Indikationsprüfung durch und dokumentieren Sie alle Verordnungen lückenlos. Informieren Sie sich über Genehmigungspflichten einzelner Krankenkassen. Wägen Sie sorgfältig ab, ob ein spezialisiertes Cannabisberatungsangebot zu Ihrem Praxisprofil passt.

Haftpflichtrisiken bei der Verordnung von Betäubungsmitteln sind erheblich. Ärzteversichert berät Ärzte zu Versicherungsschutz, der auch Schäden aus der Cannabis-Verordnung abdeckt.

Quellen

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