Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat digitale Gesundheitsanwendungen als reguläre GKV-Leistung etabliert. Für Ärzte entstehen dadurch neue Verordnungsmöglichkeiten und die Chance, Patienten durch evidenzbasierte Apps zu unterstützen. Wer die Möglichkeiten des DVG kennt, kann sein Therapiespektrum sinnvoll erweitern.

Hintergrund

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in einem Verzeichnis gelistet. Ärzte und Psychotherapeuten können DiGAs auf Kassenrezept verordnen, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Die Apps müssen einen nachgewiesenen Nutzen für Patienten erbringen und strenge Datenschutzanforderungen erfüllen. Für Ärzte bietet das DVG auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit DiGA-Herstellern im Rahmen von Erprobungsverfahren. Telekonsile und Video-Sprechstunden, ebenfalls durch das DVG gefördert, ermöglichen effizientere Patientenversorgung über Distanz.

Praktische Hinweise für Ärzte

Machen Sie sich mit dem DiGA-Verzeichnis des BfArM vertraut und identifizieren Sie Apps, die für Ihre Fachrichtung relevant sind. Informieren Sie Patienten aktiv über geeignete DiGAs und deren Verordnungsmöglichkeiten. Nutzen Sie Video-Sprechstunden, um Ihre Praxiskapazitäten effizienter zu nutzen. Schulen Sie Ihr Team in der Handhabung von digitalen Verordnungsprozessen.

Digitale Leistungen können neue Haftungsrisiken mit sich bringen. Ärzteversichert informiert über aktuelle Versicherungslösungen für Ärzte im digitalen Zeitalter.

Quellen

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