Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat seit Januar 2023 den Papierausdruck für Patienten vollständig abgelöst. Für Arztpraxen bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand, schnellere Kommunikation mit Krankenkassen und weniger Patientenanfragen nach Zweitausfertigungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit Januar 2023 werden AU-Daten direkt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt
- Patienten erhalten keine Papierausfertigungen mehr für die Krankenkasse, nur noch auf Wunsch
- Praxen profitieren von weniger Rückfragen und reduziertem Druckaufwand
Ausführliche Antwort
Mit der Einführung der eAU übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsdaten automatisch und verschlüsselt an die zuständige Krankenkasse des Patienten. Arbeitgeber können seit 2023 diese Daten direkt bei der Krankenkasse abrufen, was den Papierversand und manuelle Übermittlungen ersetzt.
Für Praxen bedeutet das konkret: Kein Ausdrucken und Sortieren von Papierformularen mehr, weniger Rückfragen von Patienten nach Kopien und eine automatisch dokumentierte Übermittlung im Praxisverwaltungssystem. Schätzungen des KBV zufolge spart eine Durchschnittspraxis mit 2.000 AU-Scheinen jährlich mehrere Stunden Verwaltungsaufwand pro Monat ein.
Voraussetzung für die Nutzung der eAU ist ein zugelassenes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit aktueller KBV-Zertifizierung und eine aktive TI-Anbindung (Telematikinfrastruktur). Praxen ohne TI-Anbindung können die eAU nicht ausstellen und riskieren zudem Abzüge bei der KV-Vergütung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die TI-Infrastruktur ist eine Pflichtanforderung für Kassenärzte und bringt eigene IT-Sicherheitsrisiken mit sich. Ärzteversichert informiert zu passenden Cyber-Versicherungslösungen, die Praxen vor Haftungsansprüchen bei Datenpannen in der digitalen Praxisinfrastruktur schützen.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – eAU-Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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