Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schafft in Deutschland erstmals einen regulatorischen Rahmen für die strukturierte Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken. Für Ärzte ergeben sich daraus Möglichkeiten zur Beteiligung an Forschungsprojekten und zum Aufbau neuer Kooperationen. Wer die Chancen frühzeitig erkennt, kann neue Einnahmequellen erschließen und die medizinische Versorgung verbessern.

Hintergrund

Das GDNG trat 2024 in Kraft und ermöglicht die pseudonymisierte Nutzung von Abrechnungs- und Behandlungsdaten der GKV für Forschungszwecke. Forschungseinrichtungen und Unternehmen können über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) Zugang zu anonymisierten Datensätzen beantragen. Für Ärzte entsteht durch das Gesetz ein neuer Anreiz, strukturiert Behandlungsdaten zu dokumentieren und in Forschungsnetzwerke einzubringen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben weiterhin hoch und erfordern sorgfältige Einwilligungsmanagement-Prozesse. Forschungspartnerschaften mit Pharmaunternehmen oder Universitätskliniken können für niedergelassene Ärzte finanziell attraktiv sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten des GDNG und prüfen Sie, ob eine Beteiligung an Forschungsprojekten für Ihre Praxis sinnvoll ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Einwilligungsmanagement den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Knüpfen Sie Kontakte zu Forschungseinrichtungen in Ihrer Region. Nehmen Sie an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teil.

Datenverarbeitungstätigkeiten können datenschutzrechtliche Haftungsrisiken begründen. Ärzteversichert informiert Ärzte über relevante Versicherungslösungen im Bereich Datenschutz und IT-Haftung.

Quellen

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