Die neue GOÄ (GOÄ 2026) bringt eine grundlegende Modernisierung der privatärztlichen Honorarordnung mit sich. Für Ärzte ergeben sich durch die neuen Leistungsziffern, Bewertungen und Abrechnungsmöglichkeiten erhebliche Chancen zur Einkommenssteigerung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die GOÄ 2026 enthält erstmals Ziffern für digitale Gesundheitsleistungen, telemedizinische Konsultationen und KI-gestützte Diagnostik
- Bisher unterbudgetierte Fachrichtungen wie Psychiatrie und Pädiatrie erhalten deutlich höhere Bewertungen
- Die Umstellung erfordert eine Anpassung aller Praxissoftware und eine intensive Einarbeitung in die neuen Ziffern
Ausführliche Antwort
Die Reform der GOÄ ist seit Jahren überfällig. Die bisherige GOÄ aus dem Jahr 1982 (zuletzt grundlegend überarbeitet 1996) spiegelt weder die modernen medizinischen Technologien noch die gestiegenen Praxiskosten wider. Die neue GOÄ, die 2026 in Kraft treten soll, wurde in enger Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband entwickelt.
Zentrale Verbesserungen für Ärzte sind: Die Einführung neuer Leistungspositionen für digitale Gesundheitsdienste (eGK, teledermatologische Befundung, KI-Befundungstools), eine deutlich höhere Bewertung zeitintensiver Gesprächsleistungen und eine Angleichung der Bewertungen für chirurgische und konservative Leistungen, die bisher stark zugunsten technischer Eingriffe gewichtet war.
Ärzte, die bereits jetzt ihre Praxissoftware aktualisieren, Mitarbeiter schulen und sich mit den neuen Ziffern vertraut machen, werden ab dem ersten Geltungstag von den höheren Honoraren profitieren. Besonders wichtig ist die Überprüfung der PKV-Verträge: Manche Tarife enthalten Einschränkungen bei der Erstattung neuer GOÄ-Positionen, die frühzeitig kommuniziert werden müssen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die GOÄ-Reform hat auch Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung, da neue Leistungen neue Haftungsrisiken mitbringen können. Ärzteversichert informiert Ärzte laufend über relevante Änderungen und prüft, ob der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform
- PKV-Verband – GOÄ 2026
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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