Die Krankenhausreform 2024 setzt auf eine Neuausrichtung der stationären Versorgung durch Leistungsgruppen, Qualitätsvorgaben und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte. Für niedergelassene Ärzte entstehen daraus neue Kooperationsmöglichkeiten mit Krankenhäusern sowie die Chance, ambulante Angebote auszubauen, die bisher stationär erbracht wurden. Wer die Reformziele versteht, kann seine Praxisstrategie frühzeitig ausrichten.

Hintergrund

Die Reform zielt auf die Reduktion von Überkapazitäten und eine Konzentration von Leistungen auf spezialisierte Zentren. Krankenhäuser, die bestimmte Mindestmengen nicht erreichen, verlieren ihre Zulassung für entsprechende Eingriffe. Dies kann zu einer Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich führen, was niedergelassene Spezialisten stärkt. Sektorenübergreifende Versorgungszentren und hybride Versorgungsformen gewinnen an Bedeutung. Die Vergütung der Krankenhäuser soll stärker an Qualitätsindikatoren geknüpft werden, was auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten hat.

Praktische Hinweise für Ärzte

Analysieren Sie, welche Leistungen durch die Reform verstärkt in den ambulanten Bereich verlagert werden könnten. Prüfen Sie Kooperationsmöglichkeiten mit nahegelegenen Krankenhäusern oder medizinischen Versorgungszentren. Informieren Sie sich über neue Vergütungsmodelle für sektorenübergreifende Leistungen. Tauschen Sie sich mit Ihren Fachverbänden über die konkreten Auswirkungen auf Ihre Fachrichtung aus.

Strukturveränderungen im Gesundheitswesen können auch Ihre Versicherungssituation beeinflussen. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, Ihren Schutz an neue Tätigkeitsformen anzupassen.

Quellen

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