Medizinische Versorgungszentren (MVZ) haben sich zu einem bedeutenden Versorgungsmodell entwickelt, das zunehmend durch gesetzliche Vorgaben reguliert wird. Für Ärzte ergeben sich sowohl Chancen durch die Beteiligung an MVZ als auch Risiken durch die zunehmende Konzentration von Trägerschaften bei investorengetriebenen Betreibern. Die aktuellen Regulierungsdiskussionen bieten für gut positionierte Ärzte neue Handlungsspielräume.

Hintergrund

Das Krankenhaus- und Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (KHVVG) enthält Regelungen zur Einschränkung investorengetriebener MVZ, um die Versorgungsqualität zu sichern. Ärzte, die sich in ärztlich geleiteten MVZ engagieren, profitieren von administrativen Synergien und können gleichzeitig ihre Unabhängigkeit wahren. Die Gründung eines gemeinnützigen oder genossenschaftlichen MVZ ist eine Alternative zur Einzelpraxis, die größere wirtschaftliche Stabilität bieten kann. MVZ ermöglichen die Bündelung von Fachrichtungen und die Versorgung komplexerer Patientengruppen unter einem Dach. Zulassungsrechtlich sind MVZ nach § 95 SGB V geregelt und durch die Kassenärztliche Vereinigung zu genehmigen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob die Mitarbeit in einem bestehenden MVZ oder die Mitgründung eines neuen MVZ für Ihre Karriereziele sinnvoll ist. Informieren Sie sich über die rechtlichen Anforderungen an MVZ-Gründungen und -Trägerschaften. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten, bevor Sie Verträge mit MVZ-Betreibern abschließen. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

MVZ-Partnerschaften bringen neue Haftungs- und Vertragsrisiken. Ärzteversichert berät Ärzte, die sich an MVZ beteiligen möchten, zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen.

Quellen

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