Seit der schrittweisen Ausweitung der Telemedizin-Erstattung im GKV-System können niedergelassene Ärzte Videosprechstunden, Telekonsile und weitere digitale Leistungen über den EBM abrechnen. Das eröffnet neue Einnahmequellen bei gleichzeitig flexiblem Arbeitseinsatz. Die Erstattungssätze wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Videosprechstunden nach EBM 01439/01450 sind seit 2017 für alle KV-zugelassenen Ärzte abrechnungsfähig
  • Telekonsil zwischen Haus- und Facharzt (EBM 01411, 01412) ermöglicht zusätzliche Einnahmen
  • DiGA-Begleitung und digitale Nachsorge sind neue Vergütungsfelder

Ausführliche Antwort

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Vergütung telemedizinischer Leistungen schrittweise ausgebaut. Videosprechstunden sind über die EBM-Ziffern 01439 (Zuschlag bei telemedizinischen Leistungen) und 01450 (technische Kostenpauschale) abrechenbar. Fachgruppenspezifische Zuschlags-EBM-Ziffern ermöglichen die Abrechnung von Videosprechstunden im Rahmen bestehender Konsultationsleistungen.

Besonders profitabel ist das Telekonsil: Hausärzte können nach EBM 01411 und 01412 mit Fachärzten telemedizinisch kommunizieren und diese Leistung abrechnen. Für den Facharzt, der das Konsil gibt, entstehen ebenfalls abrechenbare Leistungen. Dieses Modell fördert die Vernetzung zwischen Hausärzten und Spezialisten und reduziert unnötige Patientenwege.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a SGB V sind verschreibungsfähige Apps, die von GKV-Patienten genutzt werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die DiGA verordnen und Patienten begleiten, können hierfür Leistungen abrechnen. Die Begleitung von DiGA-Patienten ist ein neues Vergütungsfeld, das besonders in der Psychiatrie, Psychotherapie und chronischen Erkrankungen relevant ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Telemedizinische Leistungen erfordern DSGVO-konforme Plattformen und bringen neue Haftungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt, neben der Berufshaftpflicht auch eine Cyber-Versicherung abzuschließen, die Datenpannen und IT-Sicherheitsvorfälle bei der telemedizinischen Behandlung absichert.

Quellen und weiterführende Informationen

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