Arbeitsmediziner haben dank ihrer Doppelkompetenz aus Medizin und Arbeitsrecht besonders gute Möglichkeiten, neben ihrer Haupttätigkeit Einkünfte zu erzielen. Gutachten, Beratungen und Schulungen für Unternehmen sind gefragte Leistungen, die sich gut honorieren lassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gutachtertätigkeit für Berufsgenossenschaften und Gerichte ist besonders lukrativ
  • Unternehmensberatung zu betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) boomt
  • Honorarvorträge und Seminare für Personalverantwortliche sind gut planbar

Ausführliche Antwort

Arbeitsmediziner mit Facharzt-Titel können als Sachverständige für Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder Sozialgerichte tätig werden. Gerichtsgutachten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) honoriert, wobei Stundensätze zwischen 75 und 120 Euro möglich sind. Für aufwendige Gutachten können fünf- bis sechsstellige Jahreseinkünfte entstehen.

Wachsende Nachfrage besteht im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Unternehmen sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Viele kaufen diese Leistung extern ein, was Arbeitsmedicinern Spielraum für freiberufliche Honorarverträge gibt. Typische Tageshonorare liegen zwischen 800 und 1.500 Euro. Auch die Entwicklung von Präventionsprogrammen oder E-Learning-Kursen für Unternehmen bietet skalierbare Einnahmequellen.

Lehraufträge an Hochschulen oder Berufsschulen ergänzen das Portfolio. Sie sind finanziell weniger ergiebig, stärken aber die Reputation. Wichtig ist in jedem Fall, die Nebentätigkeit arbeitsrechtlich prüfen zu lassen, wenn man angestellt ist, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Wer als Arbeitsmediziner gutachterlich oder beratend tätig wird, sollte seine Berufshaftpflicht auf diese Tätigkeiten ausweiten lassen, da Standard-Arztpolicen externe Beratungsleistungen oft nicht abdecken. Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner dabei, ihren Versicherungsschutz passgenau auf alle Einkunftsquellen abzustimmen.

Quellen und weiterführende Informationen

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