Arbeitsmediziner können vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) profitieren, indem sie an geförderten Versorgungsprojekten partizipieren oder eigene Forschungsvorhaben einreichen. Der Innovationsfonds stellt jährlich 200 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung bereit. Für Arbeitsmediziner bieten sich besonders Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Innovationsfonds: jährlich 200 Mio. Euro für neue Versorgungsformen (§ 92a SGB V)
  • Förderanträge können von Krankenkassen, KVen und Forschungseinrichtungen gestellt werden
  • Arbeitsmediziner eignen sich besonders als klinische Partner in Präventionsprojekten

Ausführliche Antwort

Der Innovationsfonds wurde 2016 eingeführt und ist gesetzlich in § 92a SGB V verankert. Er fördert zwei Kategorien: neue Versorgungsformen (140 Mio. Euro pro Jahr) und Versorgungsforschung (60 Mio. Euro pro Jahr). Antragsberechtigt sind Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen, die in Konsortien zusammenarbeiten.

Für Arbeitsmediziner ergibt sich die Möglichkeit, als Partner in interdisziplinären Projekten mitzuwirken, die auf betriebliche Gesundheitsförderung, psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz oder die Wiedereingliederung nach Langzeitkrankheit abzielen. Betriebsärztliche Expertise ist in diesen Projekten besonders gefragt, da Arbeitsmediziner die Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen und Arbeitswelt besetzen.

Arbeitsmediziner, die selbst forschen oder lehren, können über Hochschulen oder Forschungsinstitute als Subkonsortialpartner in die Förderstruktur eingebunden werden. Erste erfolgreiche Projekte, wie telemedizinische Betriebsarztmodelle, zeigen, dass der Innovationsfonds durchaus Spielraum für arbeitsmedizinische Innovationen bietet.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Beantragung von Innovationsfonds-Mitteln ist aufwändig und erfordert Partner aus der Versorgungspraxis. Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmedizinern, die an Innovationsprojekten mitwirken, ihren Versicherungsschutz auf wissenschaftliche Nebentätigkeiten zu prüfen und ggf. eine Forscherhaftpflicht einzuschließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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